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Private Krankenversicherung und Beihilfe

In der Regel erstatten die meisten Privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe die Behandlungskosten. Dies ist vom Vertrag abhängig, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Je nach Versicherung oder Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif können die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, variieren. Bitte klären Sie bereits vor unserem ersten Kennenlernen in einem Telefongespräch mit Ihrer Krankenkasse, ob Ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie beachtet werden müssen. Einige private Krankenkassen sehen einen schriftlichen Antrag durch uns als Therapeuten für die Leistungszusage vor, anderen genügt die Inrechnungstellung der Leistungen durch uns. Fordern Sie die Antragsformulare für eine ambulante Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse rechtzeitig an. Wir bitten Sie, uns die Unterlagen bereits zum Erstgespräch mitzubringen, sodass wir keine wertvolle Zeit verlieren. Wir kümmern uns anschließend gerne schnellstmöglich um Ihr Anliegen.

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